Basilika San Francesco / Fresken von Piero della Francesca
Vasari Hausmuseum
Nationales Archäologisches Museum Gaius Cilnius Maecenas und römisches Amphitheater
Nationalmuseum für mittelalterliche und moderne Kunst

VERGÜNSTIGUNGEN, ERMÄSSIGUNGEN UND GRUPPEN

Ermäßigtes Ticket

Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die einen gültigen Ausweis besitzen, der bei der Zugangskontrolle vorgelegt werden muss, gehören zu folgenden Kategorien: Bürger der Europäischen Gemeinschaft, Bürger der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in einem Land der Europäischen Union.

Gratisticket

• Minderjährige unter 18 Jahren, gleich welcher Nationalität, mit gültigem Identitätsdokument. Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein;

 

• Schülergruppen aus italienischen staatlichen und nichtstaatlichen Schulen sowie aus anderen Staaten, die der Europäischen Union angehören, begleitet von ihren Lehrern, nach vorheriger Anmeldung, im Kontingent, das vom Leiter der Einrichtung festgelegt wurde; die Anmeldung für Schulen der Europäischen Union ist kostenpflichtig und kostet 3€. Die Reservierung ist verpflichtend für die Basilika von San Francesco und das Casa Vasari Museum, die eine begrenzte Kapazität haben. Reservierungen müssen durch Ausfüllen des folgenden Formulars vorgenommen werden [hier klicken]; Anfragen werden während der Bürozeiten von Montag bis Freitag bearbeitet. Eine Reservierung online oder am Schalter ist daher nicht möglich.

 

• Lehrkräfte und Studenten von Grund- und Aufbaustudiengängen oder Postgraduiertenkursen sowie Doktoranden folgender Fakultäten: Architektur, Erhaltung des kulturellen Erbes, Bildungswissenschaft oder Literatur und Philosophie mit archäologischer oder kunsthistorischer Studienrichtung. Die gleichen Vergünstigungen stehen auch Lehrkräften und Studenten von in EU-Ländern eingerichteten Fakultäten oder Studiengängen zu. Studenten erhalten freien Eintritt gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr, Dozenten gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments;

 

• Lehrkräfte und Studenten, die an Kunstakademien oder entsprechenden Instituten in der Europäischen Union eingeschrieben sind, unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr;
Italienische Lehrer an öffentlichen und paritätischen Schulen mit befristetem oder unbefristetem Vertrag, die das vom MIUR (it. Unterrichtsministerium) ausgestellte Formular vorlegen, in dem ausdrücklich angegeben sein muss, dass der Vertrag für das laufende Schuljahr gültig ist.

 

• Journalisten, die ihre Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr bezahlt haben und das entsprechende Dokument vorlegen;

 

• Reiseleiter, die in einem EU-Land zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sind, unabhängig davon, ob sie einen Kunden begleiten oder die Museen zu Studien- oder Freizeitzwecken besuchen, gegen Vorlage ihres Berufsausweises an der Kasse.

 

• EU-Touristendolmetscher, wenn ihre Dienste neben dem Fremdenführer benötigt werden (Vorlage einer gültigen, von der zuständigen Behörde ausgestellten Lizenz)

 

• Das diensthabende Personal des Kulturministeriums.

 

• Mitglieder des ICOM (Internationaler Museumsrat);

 

• Zu Studien- und Forschungszwecken, die von Bildungs- oder Universitätseinrichtungen, Akademien, italienischen oder ausländischen Forschungs- und Kulturinstituten und Einrichtungen des Ministeriums für Kulturgüter und -tätigkeiten bescheinigt werden, können die Leiter der Einrichtungen den Antragstellern für bestimmte Zeiträume freien Eintritt gewähren.

 

• Mitarbeiter von Freiwilligenorganisationen, die auf der Grundlage bestehender, gemäß Artikel 112 Absatz 8 des Gesetzbuches über Kultur- und Landschaftsgüter mit dem Ministerium geschlossener Vereinbarungen Tätigkeiten zur Förderung und Verbreitung der Kenntnisse über das Kulturerbe ausüben.

 

• Teilnehmer der höheren Ausbildungskurse an den Schulen des Ministeriums – Istituto Centrale per il Restauro, Opificio delle Pietre Dure, Scuola per il Restauro del Mosaico – (Rundschreiben Prot. Nr. 2288 vom 19.04.2001.pdf).

 

• Ehreninspektoren und Ehrenkonservatoren des Ministeriums.

 

• Angehörige der Carabinieri-Einheit zum Schutz des Kulturerbes.

 

• Mitglieder des I.C.C.R.O.M.

 

• Lehrkräfte und Forscher des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz (Rundschreiben 20/2013).

Menschen mit Behinderung

Die kostenlose Eintrittskarte wird an Behinderte und an ein Familienmitglied oder einen anderen Begleiter ausgegeben, der seine Zugehörigkeit zu sozio-sanitären Diensten nachweisen kann.

Gruppen

Für Gruppen, die von einem zugelassenen Fremdenführer koordiniert und begleitet werden, kann die Anfrage durch Ausfüllen des folgenden Formulars gestellt werden [hier klicken].
– – Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen dieses Formulars keine reine Informationsanfrage ist, sondern dass die Buchung automatisch erfolgt, wenn einer der drei angegebenen Termine verfügbar ist. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden – Montag bis Freitag – eine Antwort.
– Reservierungen für denselben Tag werden nicht angenommen.

 

Die Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt:

1) für die Buchung per Banküberweisung (die Angaben zur Banküberweisung werden per E-Mail zugesandt, nachdem das Formular ausgefüllt wurde).
2) für die ONLINE-Buchung mit Kreditkarte. Visa, V Pay, Mastercard werden akzeptiert.

 

Tour operator / aziende e altri soggetti giuridici commerciali
Per soggetti di cui sopra che hanno necessità di acquistare stock di biglietti superiori alle 50 unità si prega di mandare proposta di acquisto tramite apposito form clicca qui.
Non potranno essere previsti sconti su stock e su acquisto multiplo biglietti.
Reiseveranstalter / Unternehmen und andere gewerbliche Rechtspersonen
Für die oben genannten Personen oder Gruppen, die Ticketkontingente von mehr als 50 Eintrittskarten erwerben möchten, bitten wir darum, eine Kaufanfrage durch Ausfüllen des folgenden Formulars einzureichen [hier klicken]. Es werden keine Ermäßigungen auf den Kauf von Vorrats- oder Mehrfachkarten gewährt.