Basilika San Francesco / Fresken von Piero della Francesca
Vasari Hausmuseum
Nationales Archäologisches Museum Gaius Cilnius Maecenas und römisches Amphitheater
Nationalmuseum für mittelalterliche und moderne Kunst

VERGÜNSTIGUNGEN, ERMÄSSIGUNGEN UND GRUPPEN

Ermäßigtes Ticket

Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit einem gültigen Identitätsdokument, das bei der Eintrittskontrolle vorzulegen ist:

• EU-Bürger
• Bürger aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
• Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land.

Gratisticket

• Minderjährige unter 18 Jahren, gleich welcher Nationalität, mit gültigem Identitätsdokument. Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein;

 

• Schülergruppen aus staatlichen und nichtstaatlichen italienischen Schulen sowie aus anderen EU-Ländern in Begleitung ihrer Lehrkräfte, mit vorheriger Reservierung im Rahmen des von der Schulleitung festgelegten Kontingents. Die Reservierung für Schulen aus der Europäischen Union ist kostenlos und verpflichtend und kann nur per E-Mail an info@arezzointour.it in den Bürozeiten vorgenommen werden. Reservierungen Online werden daher nicht angenommen, ebenso wenig wie der Tickets am Ticketverkauf.

 

• Lehrkräfte und Studenten von Grund- und Aufbaustudiengängen oder Postgraduiertenkursen sowie Doktoranden folgender Fakultäten: Architektur, Erhaltung des kulturellen Erbes, Bildungswissenschaft oder Literatur und Philosophie mit archäologischer oder kunsthistorischer Studienrichtung. Die gleichen Vergünstigungen stehen auch Lehrkräften und Studenten von in EU-Ländern eingerichteten Fakultäten oder Studiengängen zu. Studenten erhalten freien Eintritt gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr, Dozenten gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments;

 

• Lehrkräfte und Studenten, die an Kunstakademien oder entsprechenden Instituten in der Europäischen Union eingeschrieben sind, unter Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr;
Italienische Lehrer an öffentlichen und paritätischen Schulen mit befristetem oder unbefristetem Vertrag, die das vom MIUR (it. Unterrichtsministerium) ausgestellte Formular vorlegen, in dem ausdrücklich angegeben sein muss, dass der Vertrag für das laufende Schuljahr gültig ist.

 

• Italienische Journalisten, die ihre Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr bezahlt haben und das entsprechende Dokument vorlegen;

 

• Fremdenführer, die zur Ausübung ihres Berufs in einem EU-Land berechtigt sind, unabhängig davon, ob sie einen Kunden begleiten oder zu Studien- oder Urlaubszwecken in ein Museum kommen. In den beiden letztgenannten Fällen haben nur Fremdenführer, die für Arezzo und seine Provinz zugelassen sind, Anspruch auch auf eine kostenlose Reservierung: die anderen zahlen eine Reservierungsgebühr.

 

• EU-Touristendolmetscher, wenn ihre Dienste neben dem Fremdenführer benötigt werden (Vorlage einer gültigen, von der zuständigen Behörde ausgestellten Lizenz)

 

• Das diensthabende Personal des Kulturministeriums.

 

• Mitglieder des ICOM (Internationaler Museumsrat);

 

• Zu Studien- und Forschungszwecken, die von Bildungs- oder Universitätseinrichtungen, Akademien, italienischen oder ausländischen Forschungs- und Kulturinstituten und Einrichtungen des Ministeriums für Kulturgüter und -tätigkeiten bescheinigt werden, können die Leiter der Einrichtungen den Antragstellern für bestimmte Zeiträume freien Eintritt gewähren.

Menschen mit Behinderung

Jede Person mit Behinderung hat gesetzlich das Recht auf kostenlose priorisierte Zutritt zu allen staatlichen Museen für sich selbst und für einen eigenen Familienangehörigen oder eine andere Begleitperson, die ihre Zugehörigkeit zu sozialen und gesundheitlichen Diensten nachweisen kann. Es wird daher ausreichen, das Museum zu besuchen, das man besichtigen möchte, und das Empfangspersonal wird sich um alle notwendigen Belange kümmern.

Gruppen

• Über 10 Personen

Für Gruppen (über 10 Personen), die von einem lizenzierten Fremdenführer koordiniert und begleitet werden, kann die Reservierung per E-Mail erfolgen an info@arezzointour.it.

– Die Reservierung muss per E-Mail erfolgen und mindestens drei Werktage vor dem geplanten Besuchstermin bezahlt werden. Die drei Arbeitstage schließen sowohl den Tag der Besichtigung als auch den Tag der Reservierung aus.

(Beispiel: Datum der Besichtigung FREITAG, letzter möglicher Tag der Reservierung MONTAG).

– Reservierungen für denselben Tag werden nicht angenommen.

 

Die Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt:

1) für die Reservierung per E-Mail mit Banküberweisung (die Daten für die Überweisung werden per E-Mail bei der telefonischen Reservierung gesendet) oder mit Kreditkarte über die Ticka-Plattform oder durch Senden eines Links für die selbständige Abwicklung der Online-Zahlung.

Visa, Mastercard werden akzeptiert.

2) für die ONLINE-Buchung mit Kreditkarte. Visa, V Pay, Mastercard werden akzeptiert.

 

Reiseveranstalter / Unternehmen und andere gewerbliche Rechtspersonen

Die oben genannten Subjekte, die einen Vorrat von über 50 Tickets kaufen müssen, sind gebeten, ein Kaufangebot per E-Mail an info@arezzointour.it

Die Stiftung wird eine Kaufanfrage eröffnen, diese bewerten und im Fall einer positiven Bewertung den Antrag über das REGIONDO-Verkaufssystem für den Kauf einer Dienstleistung mit den gewünschten Zugängen verwalten sowie eine Rechnung über die Kosten der angeforderten Tickets ausstellen. Es werden keine Ermäßigungen auf den Kauf von Vorrats- oder Mehrfachkarten gewährt.